AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Skischule SKIPOWER mit Sitz in A-6292 Finkenberg.
1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule SKIPOWER und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Schischule). Davon umfaßt sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Schilaufes (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Schilauf.
2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise
Reservierungen für Privatkurse können über Internet, telefonisch oder per Fax durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Skischule SKIPOWER als fest gebucht. Die Angebote der Skischule SKIPOWER sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Skischule SKIPOWER. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
3. Zahlungsbedingungen
Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via Internet, Fax oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen und Privatkurse betreffen, unmittelbar nach Zugehen der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von EUR 250,00 zu leisten. Diese Zahlung hat jedenfalls drei Banktage vor Unterrichtsbeginn auf dem Konto der Skischule SKIPOWER einzulangen. Die endgültige Abrechnung des Privatskikurses erfolgt nach Ende der Dienstleistungen. Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt, für die durchzuführende Dienstleistung entweder an den Skilehrer direkt oder im Skischulbüro zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Vertragspartner hat die Skischule SKIPOWER über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf und allen anderen Aktivitäten wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären, sowie selbständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Skischule SKIPOWER über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig, die .berprüfung der Schiausrüstung (insbesondere Schibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Skischule SKIPOWER zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Skischule SKIPOWER zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Skischule SKIPOWER unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Skischule SKIPOWER zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
5. Haftungsbestimmungen
Grundsätzlich haftet die Skischule SKIPOWER nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der Skischule SKIPOWER in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
6. Gewährleistung
Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort im Büro bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen die Skischule SKIPOWER sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
7. Rücktritt
Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 14 Tage vor Beginn OHNE Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt wird der volle Betrag gemäß bestätigter Buchung verrechnet. Werden einzelne Tage einer bestätigten Reservierung nicht in Anspruch genommen, ist die Skischule SKIPOWER berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes für eine Person zu verlangen. Eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen ist nur bei Krankheit oder Unfall, unter Vorlage des Originalbeleges und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere Tagessätze in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich die Skischule SKIPOWER das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der Absage besteht die Verpflichtung der Skischule SKIPOWER, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehenden Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu.
8. Erfüllungsort
A-6292 Finkenberg, Dornau 306
9. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule SKIPOWER sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
10. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.